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   OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21   

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OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21 (https://dejure.org/2021,48855)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.11.2021 - 2 B 218/21 (https://dejure.org/2021,48855)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. November 2021 - 2 B 218/21 (https://dejure.org/2021,48855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 12 Abs 1 GG, § 45 Abs 1 S 1 SGB 8, § 45 Abs 2 S 1 SGB 8, § 45a SGB 8, § 123 VwGO
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs bzw. -grundes; Oberbegriff des Kindeswohl in SGB 8 § 45 Abs 2 S 1; Vereinbarkeit von Ausstattungsanforderungen mit der Berufsfreiheit einer professionellen Erziehungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsfreiheit; Betreuung; Betriebserlaubnis; Einrichtung; Erziehungsstelle; Fachkraft; Familie; Hauptsache; Kindeswohl; Konzept; Krise; Struktur; Vorwegnahme; Beschwerde; vorläufige Erlaubnis für den Betrieb einer professionellen Erziehungsstelle; familienanaloge ...

  • rechtsportal.de

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes i.S.d. § 123 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 560
  • NVwZ-RR 2022, 263
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 12 CE 17.704

    Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis einer

    Auszug aus OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21
    Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 24.7.2017 - 12 CE 17.704 - verweise, sei die dortige Argumentation auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Die Formulierung "struktureller Kinderschutz" stellt kein zusätzliches Tatbestandsmerkmal der Vorschrift dar, sondern ist vielmehr ein Teilaspekt des in dem § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII verwendeten Oberbegriffs "Kindeswohl", welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen in der Einrichtung umfasst und den alleinigen Prüfungsmaßstab für die Erteilung einer Betriebserlaubnis bildet [vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.7.2017 - 12 CE 17.704 -, juris].

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den von ihr zitierten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 24.7.2017 - AZ 12 CE 17.704 - juris] und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg [Beschluss vom 25.8.2021 - OVG 6 S 18/21 - juris].

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 538/04

    Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Erziehungsstelle mit zwei Plätzen;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21
    Das in § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII normierte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stellt eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Zulassungsbeschränkung dar [vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.2.2006 - 12 LC 538/04 - vgl. zur Zulässigkeit von subjektiven Zulassungsschranken: BVerfG, Beschlüsse vom 17.7.1961 - 1 BvL 44/55 -, BVerfGE 13, 97, 107, u. v. 12.3.1985 - 1 BvL 25, 45, 52/83 -, BVerfGE 69, 209, 218; jeweils zitiert nach juris].

    Das Grundrecht auf Berufsfreiheit gebietet nicht, dass der Antragstellerin die begehrte Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ohne die - durch die erforderlichen Strukturen abgesicherte - Gewährleistung des Wohls der Kinder und Jugendlichen zuerkannt wird [vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.2.2006 - 12 LC 538/04 -, juris].

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2021 - 6 S 18.21

    (fachliche) Eignung der Betreuungsperson; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21
    Das OVG Berlin-Brandenburg habe die Erteilung einer vorläufigen Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII im Verfahren nach § 123 VwGO ebenfalls für unproblematisch möglich eingestuft (Beschluss vom 25.8.2021 - 6 S 18/21 -).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den von ihr zitierten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 24.7.2017 - AZ 12 CE 17.704 - juris] und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg [Beschluss vom 25.8.2021 - OVG 6 S 18/21 - juris].

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21
    Das in § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII normierte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stellt eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Zulassungsbeschränkung dar [vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.2.2006 - 12 LC 538/04 - vgl. zur Zulässigkeit von subjektiven Zulassungsschranken: BVerfG, Beschlüsse vom 17.7.1961 - 1 BvL 44/55 -, BVerfGE 13, 97, 107, u. v. 12.3.1985 - 1 BvL 25, 45, 52/83 -, BVerfGE 69, 209, 218; jeweils zitiert nach juris].
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83

    Steuerberaterprüfung

    Auszug aus OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21
    Das in § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII normierte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stellt eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Zulassungsbeschränkung dar [vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.2.2006 - 12 LC 538/04 - vgl. zur Zulässigkeit von subjektiven Zulassungsschranken: BVerfG, Beschlüsse vom 17.7.1961 - 1 BvL 44/55 -, BVerfGE 13, 97, 107, u. v. 12.3.1985 - 1 BvL 25, 45, 52/83 -, BVerfGE 69, 209, 218; jeweils zitiert nach juris].
  • BVerwG, 24.08.2017 - 5 C 1.16

    Erteilung einer einheitlichen Betriebserlaubnis für eine aus einer Haupt- und

    Auszug aus OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 24.8 2017 - 5 C 1/16 -, BVerwGE 159, 314-322; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.7.2021 - 12 A 395/18 -, m.w.Nw.; juris] Nach § 45a Satz 2 SGB VIII unterfallen familienähnliche Betreuungsformen nicht dem Einrichtungsbegriff, es sei denn, sie sind fachlich und organisatorisch in eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung eingebunden (Satz 3 der genannten Vorschrift).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2021 - 12 A 395/18

    Erlaubnispflicht für die betriebene Hochschule der Deutschen Gesetzlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 24.8 2017 - 5 C 1/16 -, BVerwGE 159, 314-322; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.7.2021 - 12 A 395/18 -, m.w.Nw.; juris] Nach § 45a Satz 2 SGB VIII unterfallen familienähnliche Betreuungsformen nicht dem Einrichtungsbegriff, es sei denn, sie sind fachlich und organisatorisch in eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung eingebunden (Satz 3 der genannten Vorschrift).
  • OVG Saarland, 08.10.2020 - 2 B 270/20

    Einstweilige Anordnung: Nachweis eines Kita-Platzes

    Auszug aus OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21
    [vgl. Beschluss des Senats vom 8.10.2020 - 2 B 270/20 - m.w.Nw.] Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen.
  • VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315

    Zum Einrichtungskontext familienähnlicher Betreuungsformen, die ausschließlich in

    Vieles spricht jedoch dafür, dass die hier begehrte Erteilung der Betriebserlaubnis bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache Letztere temporär vorwegnimmt (vgl. OVG SL, B.v. 24.11.2021 - 2 B 218/21 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 I 3.22

    Einrichtung gemäß § 45 SGB 8; Anforderungen an die Einrichtungskonzeption

    Es müssen Strukturen und Mechanismen vorhanden sein, die eine kontinuierliche adäquate Betreuung und Unterbringung auch bei Ausfallzeiten der innewohnenden Fachkraft und in akuten Krisensituationen gewährleisten (Anschluss an OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. November 2021 - 2 B 218/21 -, NVwZ-RR 2022, S. 263 ff., juris Rn. 15).(Rn.7).

    Überdies ist zu berücksichtigen, dass es wegen der bei den betreuten Minderjährigen aufgrund ihrer Einschränkungen einhergehenden Verhaltensweisen und Symptomen von besonderer Bedeutung ist, dass verlässliche Strukturen und Mechanismen vorhanden sind, die ihre kontinuierliche adäquate Betreuung und Unterbringung gerade auch bei Ausfallzeiten der innewohnenden Fachkraft und insbesondere in akuten Krisensituationen, in denen etwa ein weiterer Aufenthalt der betreuten Person im Haushalt der Fachkraft nicht mehr möglich ist, gewährleistet sind (OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. November 2021 - 2 B 218/21 -, NvwZ-RR 2022, S. 263 ff., juris Rn. 15).

  • OVG Saarland, 23.03.2022 - 1 B 262/21

    Anordnungsantrag einer Ruhestandsbeamtin auf vorläufige Reaktivierung

    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.11.2021 - 2 B 218/21 -, juris Rz. 11 m.w.N., sowie Beschluss des Senats vom 14.1.2022 - 1 B 217/21 -, juris Rz. 11; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 123 Rz. 14 m.w.N.; Funke-Kaiser, in: Bader u.a., 8. Aufl. 2021, § 123 Rz. 60 m.w.N.].
  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 12 CE 22.460

    Keine vorläufige Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Erziehungsstelle

    1.3 Die begehrte temporäre Erteilung der Betriebserlaubnis würde zudem die Hauptsache zumindest zeitweise vorwegnehmen (vgl. OVG Schlesweig-Holstein, B.v. 24.11.2021 - 2 B 218/21 - juris Rn. 11).
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